Der Jugendhilfeausschuss
Gemeinsam Verantwortung für junge Menschen im Bezirk
Der Jugendhilfeausschuss – kurz JHA – ist im Sozialgesetzbuch VIII geregelt, vor allem in den §§ 70 und 71 SGB VIII.
Das klingt erstmal technisch, ist aber wichtig zu wissen: Der JHA ist kein „normaler Ausschuss“, sondern ein zentrales, gesetzlich geregeltes Gremium mit echten Mitentscheidungsrechten in der Jugendhilfe.
Kein gewöhnlicher Ausschuss
Es wird oft unterschätzt, wie besonders diese Rolle ist. Denn das Jugendamt besteht aus zwei Teilen:
- der Verwaltung, also dem Jugendamt, das den Alltag der Jugendhilfe und des Kinderschutzes organisiert und umsetzt,
- und dem Jugendhilfeausschuss, der die inhaltliche Richtung anstößt.
Oder anders gesagt: Die Verwaltung arbeitet operativ – und der JHA kann die politischen Leitplanken anstoßen.
Es geht um die grundlegenden Fragen im Bezirk
Ganz konkret bedeutet das: Im JHA geht es nicht um Kleinteiligkeit, sondern um die grundlegenden Fragen im Bezirk.
- Welche Angebote brauchen Kinder und Jugendliche?
- Wo fehlen Strukturen?
- Was muss sich verändern, damit Familien gut unterstützt werden?
- Haben wir genügend Kitaplätze?
Genau hier setzt der JHA an.
Wo Fachpraxis und Politik zusammenkommen
Der JHA ist einer der wenigen Orte in der Bezirkspolitik, an dem fachliche Praxis und politische Entscheidungen direkt aufeinandertreffen.
Bezirksverordnete sitzen gemeinsam mit Vertreter*innen freier Träger der Jugendhilfe und den Mitarbeitenden des Jugendamtes am Tisch – also mit Menschen, die jeden Tag mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten.
Diese Mischung macht das Engagement im JHA besonders wertvoll, weil sie nah an der Realität ist.
Themen einbringen und Verwaltung in Bewegung bringen
Gleichzeitig hat der JHA echte Möglichkeiten, Dinge anzustoßen.
Du kannst Themen einbringen, Fragen stellen, Anträge formulieren und damit die Verwaltung in Bewegung bringen.
Und: Der JHA kann sich mit allem befassen, was junge Menschen und Familien betrifft.
Das Zusammenspiel mit der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
Wichtig ist auch das Zusammenspiel mit der BVV.
Die BVV setzt den politischen Rahmen und entscheidet über den Haushalt. Der JHA bringt die fachliche Perspektive ein und trifft im Rahmen dieser Möglichkeiten eigene Entscheidungen zur Jugendhilfe.
Wenn das gut zusammenspielt, kann im Bezirk richtig viel entstehen.
Warum sich Engagement im JHA lohnt
Der Jugendhilfeausschuss ist einer der Orte, an denen Kommunalpolitik besonders wirksam wird.
Hier geht es nicht um abstrakte Debatten, sondern um ganz konkrete Fragen:
- Gibt es genug Angebote für Jugendliche im Kiez?
- Funktioniert der Kinderschutz?
- Werden Familien gut unterstützt?
Und genau deshalb lohnt es sich, sich hier einzubringen.
Weiterführende Informationen findest du im Praxiskommentar zum Berliner Bezirksverwaltungsrecht – § 33 Jugendhilfeausschuss und in der Broschüre des Paritätischen Jugendhilfeforums.