AfD in den Bezirksämtern? Diskussionsveranstaltung RechtGrün e.V.
Öffentlicher Diskussionsveranstaltung mit Bezirkspolitiker*innen von CDU, Grünen, SPD, Linken sowie mit Rechtsexpert*innen
Am 20. September 2026 werden in Berlin mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus auch die Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) die zwölf Berliner Bezirke neu gewählt. Die BVVen wählen die Mitglieder der Bezirksämter. In den BVVen haben die (neugebildeten) Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis das Wahlvorschlagsrecht für die jeweils sechs Bezirksamtsmitglieder, die sodann – falls gewählt – für die Wahlperiode zu BeamtInnen auf Zeit ernannt werden.
Sie müssen wie alle BeamtInnen Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes einzutreten (sog. Verfassungstreue). Angesichts der Einstufung und Beobachtung der AfD als Rechtsextremismus-Verdachtsfall drängt sich die Verfassungstreue-Prüfung der AfD-Wahlvorschläge wie nie zuvor auf. Aktuell führte dies vor der Kommunalwahl Niedersachsen (13.September 2026) bereits zu intensiven Diskussionen. Dort wurden insgesamt 18 Kandidierende überprüft, 5 wurden nicht zur Wahl zugelassen.
Klar ist: Bezirksamtsmitglieder nehmen herausgehobene politische Ämter wahr, die ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis begründen und damit keine Zweifel an der Verfassungstreue zulassen. Bei Zweifeln sind sie möglicherweise bereits von der Wahl und, falls gleichwohl gewählt, jedenfalls von der nachfolgenden Ernennung zu BeamtInnen auf Zeit ausgeschlossen.
Im Land Berlin hat die AfD aktuell zwar keine Machtoption auf Landesebene, wohl aber verstärkt in Berliner Bezirken.
Zur Historie: Die Berliner BVV-Wahlen von 2016 ergaben Wahlvorschlagsrechte der AfD-BVV-Fraktionen in sieben Berliner Bezirken. Die Vorgeschlagenen wurden gewählt und ernannt. Die BVV-Wahlen von 2021 bzw. die Wiederholungswahl von 2023 ergaben wegen zwischenzeitlicher Stimmenverluste der AfD nurmehr zunächst drei (2021) und dann (2023) vier Wahlvorschlagsrechte. Sie blieben in drei Bezirken erfolglos. Es blieb bei der Wiederwahl eines AfD-Bezirksstadtrates, der damit seit rund 10 Jahren amtiert. Ein Abwahlversuch scheiterte 2024 an fehlender Zweidrittelmehrheit.
Wir fragen und diskutieren mit Bezirkspolitiker*innen von CDU, Grünen, SPD und Linken sowie mit Rechtsexpert*innen
Ist schon die beabsichtigte Wahrnehmung eines herausgehobenen politischen Amts für eine vom Verfassungsschutz als Rechtsextremismus-Verdachtsfall eingestufte und beobachtete politische Partei geeignet, Zweifel an der Verfassungstreue einer zur Wahl vorgeschlagenen Person zu begründen, die ihrer Berufung in ein Beamtenverhältnis entgegenstehen?
In welchem Verhältnis steht die Verfassungstreue-Voraussetzung zum Wahlvorschlagsrecht der BVV-Fraktionen, dem Wahlrecht der BVV, dem passiven Wahlrecht der Vorgeschlagen, kurz: zu Demokratieprinzip und Chancengleichheit?
Von wem/wie/anhand welcher Anhaltspunkte/zu welchem Zeitpunkt sind die Verfassungstreue wie auch die anderen Wahl- und Ernennungsvoraussetzungen zu prüfen? Insbesondere: Vor oder nach der Wahl? Welchen Rechtsschutz gäbe es?
Wie läuft die Vorbereitung mit Blick auf Wahlvorschlagsrechte der AfD? Wie lässt sich die nötige Einheit und Einheitlichkeit der Bezirksverwaltungen der Bundeshauptstadt in Sachen Verfassungstreue gewährleisten?
Was ist bei alldem Aufgabe der BVV-VorsteherInnen, der Bezirksämter, des Senats und des Verfassungsschutzes ?