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Wichtige Begriffe der BVV-Arbeit von A bis Z…

Antrag, Ausschuss, Große Anfrage oder Zählgemeinschaft: Wer in der BVV mitarbeitet, begegnet schnell vielen festen Begriffen.

Diese Übersicht erklärt zentrale Begriffe der Berliner Kommunalpolitik kurz, verständlich und mit Blick auf die praktische Arbeit in BVV, Ausschüssen und Fraktionen.

Ältestenrat

Der Ältestenrat ist ein internes Gremium der Bezirks­verordneten­versammlung. Er unterstützt die BVV-Vorsteherin oder den BVV-Vorsteher bei der Vorbereitung und Organisation der BVV-Arbeit. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 9 Bezirksverwaltungsgesetz Berlin.

Die BVV bildet den Ältestenrat aus ihrer Mitte. Die Fraktionen sind dabei entsprechend ihrer Stärke zu berücksichtigen. Die genaue Zusammensetzung und Arbeitsweise regelt die Geschäftsordnung der jeweiligen BVV.

In der Praxis verständigt sich der Ältestenrat vor allem über Sitzungsabläufe, Tagesordnungsvorschläge, Redezeiten, Konsenslisten sowie über Fragen der Ausschussbildung und Ausschussbesetzung.

Der Ältestenrat kann auch während einer laufenden BVV-Sitzung eine wichtige Rolle spielen, wenn Verfahrensfragen oder Beschwerden über die Sitzungsleitung geklärt werden müssen. Die Fraktionen können den Ältestenrat (ÄR) einberufen.

Wichtig ist: Der Ältestenrat ist kein Ersatz für die BVV. Er kann beraten, vermitteln und Empfehlungen geben, aber keine Beschlüsse anstelle der Bezirksverordnetenversammlung fassen. Entscheidungen trifft die BVV selbst.

Änderungsantrag

Ein Antrag, mit dem ein bestehender Antrag verändert werden soll. Sehr praktisch im politischen Alltag, weil darüber Kompromisse, Präzisierungen oder politische Zuspitzungen eingebracht werden können.

Antrag

Ein Antrag ist ein politischer Vorschlag, den eine Fraktion oder einzelne Bezirksverordnete in die BVV einbringen. Mit einem Antrag kann die BVV das Bezirksamt auffordern, eine bestimmte Maßnahme umzusetzen oder eine Prüfung vorzunehmen.

Beispiele:

  • Verkehrssituation prüfen
  • Grünflächen schützen
  • soziale Angebote stärken

Ausschuss

Ein Ausschuss ist ein Arbeitsgremium der BVV. Hier werden politische Themen fachlich beraten, bevor sie in der Bezirks­verordneten­versammlung beschlossen werden.

Typische Ausschüsse sind zum Beispiel:

  • Stadtentwicklung
  • Verkehr
  • Umwelt
  • Soziales
  • Schule und Bildung

In den Ausschüssen arbeiten Bezirksverordnete gemeinsam mit Bürgerdeputierten.

Beschlussempfehlung

Kommt meist aus einem Ausschuss. Der Ausschuss empfiehlt der BVV, wie sie mit einem Antrag oder einer Vorlage umgehen soll: annehmen, ablehnen, ändern oder erledigen.

Bezirksamt

Das Bezirksamt ist die Verwaltung des Bezirks.

Es besteht aus

  • der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister
  • mehreren Bezirksstadträt*innen

Das Bezirksamt setzt Beschlüsse um und organisiert die Verwaltung des Bezirks.

Bezirksbürgermeister*in

Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin leitet das Bezirksamt und repräsentiert den Bezirk nach außen. Er oder sie wird von der Bezirks­verordneten­versammlung (BVV) gewählt.

Bürgerdeputierte

Bürgerdeputierte sind sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die von den Fraktionen benannt werden und in den Ausschüssen der BVV mitarbeiten.

Sie bringen fachliche Perspektiven in die politische Arbeit ein und haben im Ausschuss Stimmrecht. In der BVV selbst können sie jedoch nicht abstimmen.

Drucksache

Alles, was offiziell in die BVV eingebracht wird, bekommt eine Drucksachennummer: Anträge, Anfragen, Vorlagen, Beschlussempfehlungen usw.

Ohne den Begriff versteht man ALLRIS und Tagesordnungen kaum.

Einwohnerinnenfrage / Bürgerinnenfrage

Viele BVVen haben eine Einwohner*innen­fragestunde. Das ist wichtig für die Beteiligung von Bürgerinnen und erklärt, wie Anliegen aus der Öffentlichkeit in die BVV-Sitzung kommen können.

Entschließungsantrag

Je nach Geschäftsordnung relevant: eher eine politische Positionierung als ein konkretes Ersuchen an das Bezirksamt.

Hilfreich, um den Unterschied zwischen politischer Haltung und konkretem Verwaltungshandeln zu erklären.

Erledigung

Ein Antrag oder Vorgang wird für erledigt erklärt, zum Beispiel weil das Anliegen bereits umgesetzt wurde oder sich überholt hat. Für neue Verordnete oft verwirrend, weil „erledigt“ nicht immer „beschlossen“ bedeutet.

Ersuchen

Ein Ersuchen ist eine besondere Form eines Beschlusses der BVV. Damit bittet die Bezirks­verordneten­versammlung das Bezirksamt, eine bestimmte Maßnahme umzusetzen oder einen Sachverhalt zu prüfen.

Da die Bezirksämter Teil der Verwaltung sind, formuliert die BVV ihre Beschlüsse meist als Ersuchen.

Geschäftsordnung

Große Anfrage

Eine Große Anfrage wird ebenfalls an das Bezirksamt gestellt, wird aber zusätzlich in der BVV-Sitzung öffentlich beraten. Die Große Anfrage dient dazu, politische Themen öffentlich zu diskutieren und eine Stellungnahme des Bezirksamtes einzuholen.

Kleine Anfrage

Mit einer Kleinen Anfrage können Bezirksverordnete schriftliche Informationen vom Bezirksamt einholen. Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage schriftlich. Kleine Anfragen werden häufig genutzt, um Sachstände zu klären oder Verwaltungshandeln transparent zu machen.

Konsensliste

Eine Konsensliste ist eine Liste von Drucksachen, über die in der BVV ohne Aussprache abgestimmt werden kann, weil zwischen den Fraktionen vorab Einigkeit besteht. Sie dient dazu, die BVV-Sitzung zu entlasten und unstrittige Punkte schneller zu behandeln. Häufig wird die Konsensliste im Ältestenrat vorbereitet.

Wichtig ist: Die Konsensliste ersetzt nicht die Entscheidung der BVV. Die BVV stimmt über die Punkte ab. Wenn eine Fraktion oder eine Bezirksverordnete bzw. ein Bezirksverordneter Beratungsbedarf anmeldet, kann ein Punkt von der Konsensliste genommen und regulär beraten werden.

Mündliche Anfrage

In vielen BVVen gibt es mündliche Anfragen in der Sitzung. Wichtig, weil sie anders funktionieren als Kleine Anfragen: direkter, sitzungsbezogen, oft mit begrenzter Redezeit.

Politische Praxis

Viele Abläufe in der BVV erschließen sich erst im politischen Alltag.

Austausch mit erfahrenen Bezirksverordneten, Fraktionsarbeit und gemeinsame Beratungen in Ausschüssen helfen dabei, sich schnell in der kommunalpolitischen Arbeit zurechtzufinden.

Auch Fortbildungen und Austauschformate unterstützen dabei, parlamentarische Abläufe besser zu verstehen. Zum Beispiel über uns, das KoPoFo, oder über das Bildungswerk für Alternative Kommunalpolitik e. V.

Tagesordnung

Klingt banal, ist aber zentral. Die Tagesordnung legt fest, welche Themen in welcher Reihenfolge beraten werden. Für Verordnete ist sie die Grundlage der Sitzungsvorbereitung.

Überweisung in den Ausschuss

Ein zentraler parlamentarischer Schritt: Die BVV beschließt, dass ein Thema zunächst im zuständigen Ausschuss beraten wird. Das erklärt, warum Anträge oft nicht sofort beschlossen werden.

Vertagung

Ein Punkt wird nicht abschließend beraten, sondern auf eine spätere Sitzung verschoben. Wichtig, weil Vertagung politisch sehr unterschiedlich wirken kann: mehr Beratungszeit, Verzögerung oder taktisches Mittel.

Vorlage zur Beschlussfassung

Eine Vorlage zur Beschlussfassung ist eine Drucksache, über die die BVV formal entscheidet.

Sie wird meist vom Bezirksamt eingebracht und betrifft Angelegenheiten, bei denen die BVV ein Mitwirkungs- oder Entscheidungsrecht hat. Die BVV kann eine solche Vorlage annehmen, ablehnen, ändern oder zur weiteren Beratung in einen Ausschuss überweisen.

Anders als bei einer Vorlage zur Kenntnisnahme geht es hier nicht nur um Information, sondern um eine verbindliche Entscheidung der BVV. in typisches Beispiel ist ein Bebauungsplan.

Wenn im Bezirk ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder beschlossen werden soll, wird dazu eine Vorlage zur Beschlussfassung in die BVV eingebracht. Die BVV entscheidet dann formal über die Vorlage.

Vorlage zur Kenntnisnahme

Taucht häufig auf, wenn das Bezirksamt die BVV über einen Sachstand informiert. Wichtig, weil hier oft keine direkte Entscheidung getroffen wird, die Vorlage aber politisch relevant sein kann.

Vorsteher*in der BVV

Die BVV-Vorsteherin oder der BVV-Vorsteher wird von der Bezirks­verordneten­versammlung aus ihrer Mitte gewählt. Die gesetzliche Grundlage steht in § 7 Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVG).

Die Vorsteherin oder der Vorsteher vertritt die BVV in allen Angelegenheiten, leitet die Sitzungen und achtet auf die Einhaltung der Geschäftsordnung.

Außerdem übt sie oder er das Hausrecht in den Räumen der BVV aus und verpflichtet die Bezirksverordneten, Bürgerdeputierten und gegebenenfalls beratende Mitglieder im Jugendhilfe­ausschuss auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben.

Zählgemeinschaft

Eine Zählgemeinschaft ist eine Zusammenarbeit mehrerer Fraktionen in der BVV. Sie wird häufig gebildet, um Mehrheiten für bestimmte Entscheidungen zu sichern oder um gemeinsam politische Verantwortung im Bezirk zu übernehmen.

Spielregeln kennen, Spielräume nutzen. Wer entscheidet was? Die rechtlichen Grundlagen geben darauf oft eine klare Antwort und helfen, Abläufe in BVV, Ausschüssen und Bezirksamt besser einzuordnen.
Von Sitzungsterminen bis zu Drucksachen: Die BVV-Webseiten der Bezirke bieten schnellen Zugang zu den Informationen, die im politischen Alltag regelmäßig gebraucht werden.
Der Jugendhilfeausschuss – kurz JHA – ist im Sozialgesetzbuch VIII geregelt, vor allem in den §§ 70 und 71. Das klingt erstmal technisch, ist aber wichtig zu wissen: Der JHA ist kein „normaler Ausschuss“, sondern ein zentrales, gesetzlich geregeltes Gremium mit echten Mitentscheidungsrechten in der Jugendhilfe.
Viele Abläufe erschließen sich erst im politischen Alltag. Diese Übersicht zeigt, was neuen Bezirksverordneten den Einstieg erleichtert – von Geschäftsordnung und Ausschussarbeit bis zu Fraktion, Verwaltung und bezirksübergreifendem Austausch.

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