Wichtige Begriffe der BVV-Arbeit von A bis Z…
Antrag, Ausschuss, Große Anfrage oder Zählgemeinschaft: Wer in der BVV mitarbeitet, begegnet schnell vielen festen Begriffen.
Diese Übersicht erklärt zentrale Begriffe der Berliner Kommunalpolitik kurz, verständlich und mit Blick auf die praktische Arbeit in BVV, Ausschüssen und Fraktionen.
Ältestenrat
Der Ältestenrat ist ein internes Gremium der Bezirksverordnetenversammlung. Er unterstützt die BVV-Vorsteherin oder den BVV-Vorsteher bei der Vorbereitung und Organisation der BVV-Arbeit. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 9 Bezirksverwaltungsgesetz Berlin.
Die BVV bildet den Ältestenrat aus ihrer Mitte. Die Fraktionen sind dabei entsprechend ihrer Stärke zu berücksichtigen. Die genaue Zusammensetzung und Arbeitsweise regelt die Geschäftsordnung der jeweiligen BVV.
In der Praxis verständigt sich der Ältestenrat vor allem über Sitzungsabläufe, Tagesordnungsvorschläge, Redezeiten, Konsenslisten sowie über Fragen der Ausschussbildung und Ausschussbesetzung.
Der Ältestenrat kann auch während einer laufenden BVV-Sitzung eine wichtige Rolle spielen, wenn Verfahrensfragen oder Beschwerden über die Sitzungsleitung geklärt werden müssen. Die Fraktionen können den Ältestenrat (ÄR) einberufen.
Wichtig ist: Der Ältestenrat ist kein Ersatz für die BVV. Er kann beraten, vermitteln und Empfehlungen geben, aber keine Beschlüsse anstelle der Bezirksverordnetenversammlung fassen. Entscheidungen trifft die BVV selbst.
Änderungsantrag
Ein Antrag, mit dem ein bestehender Antrag verändert werden soll. Sehr praktisch im politischen Alltag, weil darüber Kompromisse, Präzisierungen oder politische Zuspitzungen eingebracht werden können.
Antrag
Ein Antrag ist ein politischer Vorschlag, den eine Fraktion oder einzelne Bezirksverordnete in die BVV einbringen. Mit einem Antrag kann die BVV das Bezirksamt auffordern, eine bestimmte Maßnahme umzusetzen oder eine Prüfung vorzunehmen.
Beispiele:
- Verkehrssituation prüfen
- Grünflächen schützen
- soziale Angebote stärken
Ausschuss
Ein Ausschuss ist ein Arbeitsgremium der BVV. Hier werden politische Themen fachlich beraten, bevor sie in der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen werden.
Typische Ausschüsse sind zum Beispiel:
- Stadtentwicklung
- Verkehr
- Umwelt
- Soziales
- Schule und Bildung
In den Ausschüssen arbeiten Bezirksverordnete gemeinsam mit Bürgerdeputierten.
Beschlussempfehlung
Kommt meist aus einem Ausschuss. Der Ausschuss empfiehlt der BVV, wie sie mit einem Antrag oder einer Vorlage umgehen soll: annehmen, ablehnen, ändern oder erledigen.
Bezirksamt
Das Bezirksamt ist die Verwaltung des Bezirks.
Es besteht aus
- der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister
- mehreren Bezirksstadträt*innen
Das Bezirksamt setzt Beschlüsse um und organisiert die Verwaltung des Bezirks.
Bezirksbürgermeister*in
Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin leitet das Bezirksamt und repräsentiert den Bezirk nach außen. Er oder sie wird von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gewählt.
Bürgerdeputierte
Bürgerdeputierte sind sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die von den Fraktionen benannt werden und in den Ausschüssen der BVV mitarbeiten.
Sie bringen fachliche Perspektiven in die politische Arbeit ein und haben im Ausschuss Stimmrecht. In der BVV selbst können sie jedoch nicht abstimmen.
Drucksache
Alles, was offiziell in die BVV eingebracht wird, bekommt eine Drucksachennummer: Anträge, Anfragen, Vorlagen, Beschlussempfehlungen usw.
Ohne den Begriff versteht man ALLRIS und Tagesordnungen kaum.
Einwohnerinnenfrage / Bürgerinnenfrage
Viele BVVen haben eine Einwohner*innenfragestunde. Das ist wichtig für die Beteiligung von Bürgerinnen und erklärt, wie Anliegen aus der Öffentlichkeit in die BVV-Sitzung kommen können.
Entschließungsantrag
Je nach Geschäftsordnung relevant: eher eine politische Positionierung als ein konkretes Ersuchen an das Bezirksamt.
Hilfreich, um den Unterschied zwischen politischer Haltung und konkretem Verwaltungshandeln zu erklären.
Erledigung
Ein Antrag oder Vorgang wird für erledigt erklärt, zum Beispiel weil das Anliegen bereits umgesetzt wurde oder sich überholt hat. Für neue Verordnete oft verwirrend, weil „erledigt“ nicht immer „beschlossen“ bedeutet.
Ersuchen
Ein Ersuchen ist eine besondere Form eines Beschlusses der BVV. Damit bittet die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, eine bestimmte Maßnahme umzusetzen oder einen Sachverhalt zu prüfen.
Da die Bezirksämter Teil der Verwaltung sind, formuliert die BVV ihre Beschlüsse meist als Ersuchen.
Geschäftsordnung
Jede Bezirksverordnetenversammlung hat eine eigene Geschäftsordnung (GO). Sie regelt unter anderem
- den Ablauf der BVV-Sitzungen
- Redezeiten
- parlamentarische Verfahren
- die Arbeit der Ausschüsse
Die Geschäftsordnung findet man auf den Webseiten der jeweiligen BVV.
Große Anfrage
Eine Große Anfrage wird ebenfalls an das Bezirksamt gestellt, wird aber zusätzlich in der BVV-Sitzung öffentlich beraten. Die Große Anfrage dient dazu, politische Themen öffentlich zu diskutieren und eine Stellungnahme des Bezirksamtes einzuholen.
Kleine Anfrage
Mit einer Kleinen Anfrage können Bezirksverordnete schriftliche Informationen vom Bezirksamt einholen. Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage schriftlich. Kleine Anfragen werden häufig genutzt, um Sachstände zu klären oder Verwaltungshandeln transparent zu machen.
Konsensliste
Eine Konsensliste ist eine Liste von Drucksachen, über die in der BVV ohne Aussprache abgestimmt werden kann, weil zwischen den Fraktionen vorab Einigkeit besteht. Sie dient dazu, die BVV-Sitzung zu entlasten und unstrittige Punkte schneller zu behandeln. Häufig wird die Konsensliste im Ältestenrat vorbereitet.
Wichtig ist: Die Konsensliste ersetzt nicht die Entscheidung der BVV. Die BVV stimmt über die Punkte ab. Wenn eine Fraktion oder eine Bezirksverordnete bzw. ein Bezirksverordneter Beratungsbedarf anmeldet, kann ein Punkt von der Konsensliste genommen und regulär beraten werden.
Mündliche Anfrage
In vielen BVVen gibt es mündliche Anfragen in der Sitzung. Wichtig, weil sie anders funktionieren als Kleine Anfragen: direkter, sitzungsbezogen, oft mit begrenzter Redezeit.
Politische Praxis
Viele Abläufe in der BVV erschließen sich erst im politischen Alltag.
Austausch mit erfahrenen Bezirksverordneten, Fraktionsarbeit und gemeinsame Beratungen in Ausschüssen helfen dabei, sich schnell in der kommunalpolitischen Arbeit zurechtzufinden.
Auch Fortbildungen und Austauschformate unterstützen dabei, parlamentarische Abläufe besser zu verstehen. Zum Beispiel über uns, das KoPoFo, oder über das Bildungswerk für Alternative Kommunalpolitik e. V.
Tagesordnung
Klingt banal, ist aber zentral. Die Tagesordnung legt fest, welche Themen in welcher Reihenfolge beraten werden. Für Verordnete ist sie die Grundlage der Sitzungsvorbereitung.
Überweisung in den Ausschuss
Ein zentraler parlamentarischer Schritt: Die BVV beschließt, dass ein Thema zunächst im zuständigen Ausschuss beraten wird. Das erklärt, warum Anträge oft nicht sofort beschlossen werden.
Vertagung
Ein Punkt wird nicht abschließend beraten, sondern auf eine spätere Sitzung verschoben. Wichtig, weil Vertagung politisch sehr unterschiedlich wirken kann: mehr Beratungszeit, Verzögerung oder taktisches Mittel.
Vorlage zur Beschlussfassung
Eine Vorlage zur Beschlussfassung ist eine Drucksache, über die die BVV formal entscheidet.
Sie wird meist vom Bezirksamt eingebracht und betrifft Angelegenheiten, bei denen die BVV ein Mitwirkungs- oder Entscheidungsrecht hat. Die BVV kann eine solche Vorlage annehmen, ablehnen, ändern oder zur weiteren Beratung in einen Ausschuss überweisen.
Anders als bei einer Vorlage zur Kenntnisnahme geht es hier nicht nur um Information, sondern um eine verbindliche Entscheidung der BVV. in typisches Beispiel ist ein Bebauungsplan.
Wenn im Bezirk ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder beschlossen werden soll, wird dazu eine Vorlage zur Beschlussfassung in die BVV eingebracht. Die BVV entscheidet dann formal über die Vorlage.
Vorlage zur Kenntnisnahme
Taucht häufig auf, wenn das Bezirksamt die BVV über einen Sachstand informiert. Wichtig, weil hier oft keine direkte Entscheidung getroffen wird, die Vorlage aber politisch relevant sein kann.
Vorsteher*in der BVV
Die BVV-Vorsteherin oder der BVV-Vorsteher wird von der Bezirksverordnetenversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Die gesetzliche Grundlage steht in § 7 Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVG).
Die Vorsteherin oder der Vorsteher vertritt die BVV in allen Angelegenheiten, leitet die Sitzungen und achtet auf die Einhaltung der Geschäftsordnung.
Außerdem übt sie oder er das Hausrecht in den Räumen der BVV aus und verpflichtet die Bezirksverordneten, Bürgerdeputierten und gegebenenfalls beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben.
Zählgemeinschaft
Eine Zählgemeinschaft ist eine Zusammenarbeit mehrerer Fraktionen in der BVV. Sie wird häufig gebildet, um Mehrheiten für bestimmte Entscheidungen zu sichern oder um gemeinsam politische Verantwortung im Bezirk zu übernehmen.