Konstituierung der BVVen in den Bezirken
Nach der Wahl tritt das Abgeordnetenhaus spätestens innerhalb von sechs Wochen zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Die BVVen können frühestens mit diesem ersten Zusammentritt des Abgeordnetenhauses und müssen ebenfalls spätestens sechs Wochen nach der Wahl erstmals zusammentreten.
Artikel 54 Absatz 5 der Verfassung von Berlin:
Die Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt des neugewählten Abgeordnetenhauses. Das Abgeordnetenhaus tritt spätestens sechs Wochen nach der Wahl unter dem Vorsitz des ältesten Abgeordneten zusammen.
§ 6 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVG):
Die Bezirksverordnetenversammlung tritt frühestens mit dem ersten Zusammentritt des Abgeordnetenhauses und spätestens sechs Wochen nach der Wahl unter dem Vorsitz der oder des ältesten Bezirksverordneten zusammen.